AGB'S SYMPLY AGENCY GMBH

1         Anwendungsbereich und Leistungen

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Symply Agency GmbH (nachfolgend auch Symply genannt) stehen für sämtliche Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und Symply sollten im Rahmen eines Projektes andere Bestimmungen vereinbart worden sein, so gelten diese.
    2. Die Kern-Leistungen von Symply umfassen das Erstellen von Kommunikationsstrategien und- Kampagnen, Projektmanagement in Kommunikationsprojekten, Erstellung von Eventkonzepten, Vermittlung von Künstlern und Partnern und die Beratung von Kunden in Kommunikationsfragen. Weiter gestaltet und erstellt Symply Firmenerscheinungsbilder (Corporate Design), konzipiert, entwickelt und realisiert Spots, Promo-Aktionen, Drucksachen, Events und Präsentationen. Ebenfalls werden allgemeine Gestaltungsaufgaben umgesetzt.
    3. Ein erstes Kennenlern-Gespräch zwischen Symply und dem allfälligen Kunden ist kostenlos und für beide Parteien unverbindlich. Bei gegenseitigem Interesse an einer Zusammenarbeit erhält der Auftraggeber eine schriftliche Offerte. Falls diese vom Auftraggeber genehmigt wird, gilt diese als verbindlicher Auftrag und als Vertrag im Sinne des schweizerischen Obligationenrechts
    4. Akzept des Kunden erfolgt schriftlich per E-Mail oder Brief.

2         Leistungsänderungen

    1. In gegenseitigem Einverständnis können vereinbarte Leistungen gemäss Offerte angepasst werden.
    2. Sollte es, bedingt durch Anpassungen, zu massiver Kürzung der ursprünglich definierten vertraglichen Leistungen kommen, vereinbaren die Parteien eine angemessene Entschädigung für den Vergütungsausfall.

3         Pflichten von Symply Agency GmbH

    1. Symply erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen unter Einbringung der vorhandenen
    2. Alle projektbezogenen Informationen werden vertraulich behandelt. Symply verpflichtet sich dem Kunden gegenüber zu einer objektiven, auf die Zielsetzungen des Kunden ausgerichtete Tätigkeit.
    3. Symply behält sich vor, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte und Subunternehmen heranzuziehen, sofern das für die vereinbarte Leistungserbringung als sinnvoll betrachtet wird.
    4. Symply informiert den Auftraggeber regelmässig über den Projektverlauf. Sollte es innerhalb eines Projektes zu Verzögerungen oder Schwierigkeiten kommen, so wird das dem Auftraggeber unmittelbar

4         Pflichten des Auftraggebers

    1. Der Auftraggeber entrichtet für die Arbeiten von Symply die gemäss Offerte festgelegten Vergütungen und auch Mehrkosten, sofern diese im Vorfeld kommuniziert wurden.
    2. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, damit der Auftrag ordentlich erledigt werden kann. Dazu muss der Auftraggeber notwendigen Informationen und Unterlagen (Briefing) vollständig und rechtzeitig an Symply übergeben.
    3. Der Auftraggeber muss Symply auf gesetzliche oder behördliche Vorschriften aufmerksam machen, sofern das für die Auftragserfüllung nötig ist.

5         Vergütungen, Budgets, Zahlungsmodalitäten

    1. Leistungen von Symply werden nach Aufwand abgerechnet sofern nicht anders vereinbart (z.B. als Pauschale).
    2. Im Preis nicht inbegriffen sind ausserordentliche Aufwendungen wie Dienstleistungen Dritter, beispielsweise Web-Hosting, Registrationen von Domain-Namen, Übersetzungsarbeiten, Arbeiten von Fotografen, Filmproduktionen etc., Bildrechte und Bildrecherche, Post-
    3. /Kurierdienste, externe Druckkosten sowie interne Kosten für Druckentwürfe zwecks Präsentation.
    4. Reise- / Übernachtung- / Verpflegungsspesen werden nach Aufwand verrechnet.
    5. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Beendigung einer Arbeitsphase, falls nicht anders vereinbart. Bei grösseren Beträgen sind zwei oder mehrere
    6. Teilzahlungen (Akonto) möglich. Die Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zahlbar.
    7. Bei Zahlungsverzug behält sich Symply das Recht vor, geschaffene Werke oder Grafikdaten einzubehalten. Das Nutzungsrecht geht erst mit vollständiger Bezahlung der Rechnung an den Kunden über.
    8. Wird ein vom Auftraggeber bereits erteilter Auftrag wieder zurückgezogen, so kann Symply ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars berechnen.

6         Rechte, geistiges Eigentum und Nutzung

    1. Die Urheberrechte an allen von Symply geschaffenen Werken gehören grundsätzlich Symply.
    2. Symply räumt dem Auftraggeber das räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht für 3 Jahre für den vertraglich vorausgesetzten Einsatzzweck ein. Alle anderen Nutzungsrechte bleiben bei
    3. Dieses Nutzungsrecht beinhaltet nicht das Recht zur Bearbeitung der von Symply geschaffenen Werke.
    4. Eine allfällige Zusatznutzung von Arbeiten ist separat zu verhandeln und zu
    5. Symply Agency GmbH hat das Recht, sämtliche von ihr geschaffenen Werke zum Zwecke der Eigenwerbung zu nutzen und zu veröffentlichen.

7         Informationen auf dieser Webseite

Symply Agency beinhaltet Informationen über Produkte und Dienstleistungen. Preis- und Sortimentsänderungen sowie technische Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Angaben auf www.symplyAgency.ch (Produktbeschreibungen, Abbildungen, Illustrationen, Filme, Masse, Gewichte, technische Spezifikationen, Zubehörbeziehungen und sonstige Angaben) dienen der Illustration und sind als Näherungswerte zu verstehen und sind unverbindlich. Sie stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar, ausser es ist explizit anders vermerkt. Symply Agency bemüht sich, sämtliche Angaben und Informationen auf dieser Webseite korrekt, vollständig, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, jedoch kann Symply Agency weder ausdrücklich noch stillschweigend dafür Gewähr leisten. Sämtliche Angebote auf dieser Webseite gelten als freibleibend und sind nicht als verbindliche Offerte zu verstehen. Symply Agency kann keine Garantie abgeben, dass die aufgeführten Produkte zum Zeitpunkt der Bestellung verfügbar sind. Daher sind alle Angaben zu Verfügbarkeit und Lieferzeiten ohne Gewähr und können sich jederzeit und ohne Ankündigung ändern.

8         Datenschutz

Symply Agency darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag verarbeiten und nutzen sowie zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner (Logistikpartner) oder sonstigen Dritten weitergegeben werden. Die

Datenschutzbestimmungen sind im Einzelnen beim Impressum angegeben.

9         Teilungültigkeit

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGBs als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

10    Firma, anwendbares Recht und Gerichtsstand

    1. Die Symply Agency GmbH ist im schweizerischen Handelsregister eingetragen (CHE-337.171.057). Der Firmensitz ist Zürich.
    2. Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und Symply Agency GmbH unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Zürich.

11    Weitere Bestimmungen

Symply Agency behält sich ausdrücklich vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern und ohne Ankündigung in Kraft zu setzen.

12    Kontakt

Bei Fragen zu diesen AGB bitte melden bei: (siehe Impressum)

Symply Agency GmbH

Symply Agency GmbH
c/o Ueli Steinle
Schweighofstrasse 18
8045 Zürich
Schweiz / CH

Supportmail: info@symplyagency.com

(Version 15. Mai 2024)